Die zuständigen baden-württembergischen Ministerien vertreten die Ansicht, dass der Probenbetrieb seit Beginn dieses Monats wieder gestattet ist, sofern die Anforderungen eingehalten werden können, die in der „Corona-Verordnung Veranstaltungen“ konkretisiert wurden. Um diese Möglichkeit frühzeitig nutzen zu können, mussten während der Pfingstferien die entsprechenden Voraussetzungen im Haus der Harmonika geschaffen werden. So wurden die Räumlichkeiten gründlich gereinigt sowie genügend Hygiene- und Desinfektionsmittel zur Umsetzung der allgemeinen Hygieneregeln beschafft. Probelokalität ist bis auf Weiteres das Erdgeschoss. Dort wurden nach dem sorgfältigen Abmessen zur Einhaltung der vorgegebenen Abstandsregelungen Markierungen angebracht und Stühle gestellt. Wir sind in der vergleichsweise glücklichen Lage, dass aufgrund der großzügigen Raumsituation in unserem Vereinsheim selbst bei Anwesenheit aller Spielerinnen und Spieler der vorgeschriebene Mindestabstand gewahrt werden könnte. Auch die geforderte Durchlüftung ist ausreichend gewährleistet. Anhand des vorzuweisenden Hygienekonzeptes wurde unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten festgelegt, wie die geltenden Maßgaben im konkreten Fall umgesetzt werden sollen. Somit stand einer Wiederaufnahme des Probenbetriebes nichts mehr im Wege, und die Musikproben konnten nach wochenlanger Pause für beide Orchester starten. Vielleicht kann dadurch ein Stück Normalität ins Vereinsleben zurückgebracht werden.
Wiederaufnahme des Probenbetriebes
erstellt am: 15.06.2020 | von: Presseberichte | Kategorie(n): Allgemein